Geldspielgesetz: Die Rechtsgrundlage für Glücksspiel in der Schweiz

Seit 2019 ist das neue Geldspielgesetz Schweiz in Kraft. Im Jahr 2018 hatten 72,9 Prozent der stimmberechtigten Schweizer für das neue Gesetz votiert. Seitdem sind in der Schweiz auch Online-Geldspiele zugelassen und haben den Markt nachhaltig verändert. Welche Inhalte hat das Geldspielgesetz? Was ist erlaubt, was verboten? Wir geben dir im Folgenden die wichtigsten Informationen an die Hand.

Schweiz Bundeshaus

Das Schweizer Geldspielgesetz setzt Artikel 106 der Bundesverfassung um. Hier heisst es, dass die Bevölkerung der Schweiz vor den Gefahren von Geldspielen geschützt werden muss. Doch Kritiker liessen seitdem verlauten, dass das Gesetz vor allem den Betreibern hilft und nicht den Spielern.

Die wichtigsten Inhalte des Geldspielgesetz Schweiz

Am 1. Januar 2019 ist das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) in Kraft getreten und bestimmt seither die Zulässigkeit der Geldspiele und die entsprechende Durchführung. Seit Juli 2019 dürfen damit die Schweizer Spielbanken auch Online-Portale anbieten – genauso wie die Landeslotterien Swisslos und Loterie Romande.

Ausländische Online-Casino-Seiten wurden mit einer Netzsperre belegt und sind für in der Schweiz ansässige Kunden über den legalen Weg nicht mehr erreichbar. 

Im Geldspielgesetz nimmt der Jugendschutz viel Raum ein. Im BGS wurde eine Altersbegrenzung von 18 Jahren für sämtliche Casinospiele vorgeschrieben. Bei Lotterie-Spielen liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Die Betreiber von so genannten automatisiert durchgeführten Lotterien haben eine Zugangskontrolle zu installieren. Dabei handelt es sich vor allem um Tactilos, die in der Suisse Romande sehr verbreitet ist.

Das Geldspielgesetz sieht auch klare Massnahmen zur Prävention von exzessivem Spielverhalten und potenzieller Sucht vor. Demnach sind die Kantone verpflichtet, frühzeitig entsprechende Massnahmen zu ergreifen und Hilfe- sowie Beratungsangebote zu präsentieren. Des Weiteren müssen Casinos ein Sozialschutzkonzept erarbeiten und sicherstellen, dass spielsüchtige Personen sofort gesperrt werden können.

So wurde das Geldspielgesetz umgesetzt

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es zunächst eine zweijährige Umsetzungsfrist. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Kantone nun gemäss des neuen Geldspielgesetzes der Schweiz handeln und es umsetzen. In allen Deutschschweizer Kantonen hat man eine liberale Umsetzung gewählt. Damit gibt es auch keine Verbote von diversen Kleinspielen. In anderen Kantonen können die Geschicklichkeitsspiele teils eingeschränkt sein. 

Überwacht wird die Umsetzung vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartment (EJPD). Es gibt immer wieder stichprobenartige Kontrollen und bei Bedarf werden auch Strafen ausgesprochen, wenn sich ein Casino-Betreiber nicht an die neuen Regeln hält oder noch Nachbesserungsbedarf in der Umsetzung hat.

Eine Erweiterung der Bestimmungen wurde Anfang des Jahres 2023 nötig. So entstand ein Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten von gesperrten Spielern. Der Fachverband Sucht fordert nun ähnliche Vereinbarungen mit weiteren Ländern zu schliessen.

Die rechtliche Lage bei den unterschiedlichen Geldspielen

Im Geldspielgesetz gibt es zu den Ausgestaltungen des Glücksspiels verschiedene Bestimmungen. Grundsätzlich sind in der Schweiz also Online-Geldspiele wie Roulette, Poker und Black Jack erlaubt, wenn sie von den konzessionierten Casinos angeboten werden. Hierfür müssen die Spieler volljährig sein und die Identität nachweisen können. 

Sportwetten

Sportwetten sind über Swisslos und die Loterie Romande erlaubt, die jeweils auch Live-Wetten anbieten dürfen. Die Lotteriegesellschaften der Schweiz kooperieren hierfür mit der französischen Gesellschaft PMU. Ausländische Wett-Portale sind in der Schweiz verboten.

Pokerturniere

Ursprünglich waren sogar kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos verboten. Im neuesten Geldspielgesetz der Schweiz sind sie nun wieder erlaubt, wenn die Kantone ihre Zustimmung geben. Pro Starter darf das Antrittsgeld höchstens bei 200 Franken liegen. Die Summe aller Startgelder darf den Betrag von 20‘000 Franken nicht übersteigen. Zudem müssen alle Gelder vollumfänglich an die Spieler ausgeschüttet werden. Der Organisator darf also auch keine Gebühren verlangen.

Kleinlotterien

Im Geldspielgesetz finden sich ausserdem Bestimmungen über die so genannten Kleinlotterien. Diese dürfen nicht automatisiert und auch nicht interkantonal durchgeführt werden. Die Einsatze und Gewinnchancen sind klar limitiert und eine Durchführung benötigt meist eine Zustimmung des Kantons. Dazu gehören auch schlichte Vereinstombolas, bei denen die Summe aller Einsätze nicht über 50‘000 Franken liegen kann. Zudem dürfen nur Sachpreise ausgelobt werden.

Verkaufsförderungsspiele

Diese Wettbewerbe dienen dazu, Verkäufe zu fördern und Kunden zu binden. Bei der klassischen Variante eines solchen Verkaufsförderungsspiels ist keine gesonderte Zustimmung notwendig. Handelt es sich um ein kostenpflichtiges Gewinnspiel, könnte es Merkmale einer Lotterie oder eines Geschicklichkeitsspiels haben und müsste dann eingehender geprüft werden. Eine klare Trennung ist in der Praxis häufig schwierig.

Geldspiele im privaten Kreis 

Viele kennen das. Zu einer Fussball-Weltmeisterschaft eröffnet man innerhalb der Familie oder des Büros eine Tippgemeinschaft und setzt kleine Geldbeträge auf die richtigen Tipps der Spielergebnisse. Unbedenklich sind diese Runden dann, wenn keine Teilnahmegebühren verlangt werden. Wie auch bei Pokerturnieren dürfen keine Einsätze einbehalten werden, sondern müssen vollumfänglich an die Spieler zurückfliessen.

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Besteuerung und Abgaben laut Geldspielgesetz

Die Gewinne aus den Spielen in Schweizer Casinos sind gemäss Geldspielgesetz steuerfrei. Dies gilt zumindest bis zu einer Grenze von einer Million Franken.

Wer mehr gewinnt, muss diese Gelder zumindest anteilsmässig versteuern. Komplett steuerfrei sind die Gewinne aus den Kleinspielen und den Sportwetten, die nicht automatisiert, interkantonal und online ablaufen.

Wer bei Lotterien und Geschicklichkeitsspielen von Unternehmen mehr als 1’000 Franken gewinnt, muss dieses Geld versteuern lassen. Dies gilt auch für Sachpreise und für Gewinne bei ausländischen Angeboten. 

Im Geldspielgesetz ist ausserdem festgehalten, dass die Casinos auf den Bruttospielertrag die Abgabe in Höhe von 40 bis 80 Prozent leisten. Bei den Anbietern mit A-Lizenz fliesst diese Abgabe zu 100 Prozent in die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV). Die B-Casinos zahlen ihre Abgabe zu 60 Prozent an die AHV/IV und zu 40 Prozent an die Standortkantone.

Die Reineträge aus den Lotterien und Wetten sollen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Es gibt eine interkantonale Vereinbarung, in der festgesetzt ist, dass die beiden Lotteriegesellschaften verpflichtet sind, den Kantonen eine Spielsuchtabgabe zu zahlen. Diese liegt bei 0,5 Prozent der Bruttospielerträge im jeweiligen Kantonsgebiet im Jahr.

Deutliche Kritik am Geldspielgesetz Schweiz

Obwohl man mit dem Geldspielgesetz der Schweiz wichtige Themen wie Jugendschutz, Suchtprävention und Geldwäsche bekämpfen möchte, hat sich von Fachverbänden auch Kritik angesammelt, die teilweise in ein ähnliches Horn bläst.

Der Fachverband Sucht ist der Meinung, dass es dem Gesetzgeber nicht gelungen ist, die Anliegen der verschiedenen Interessensgruppen gleichermassen zu vertreten. Der Verband sieht das Gesetz als zu liberal und zu anbieterfreundlich. Die Massnahmen zum Schutz der Spielenden seien unter dem Strich wenig wirksam.

Der Gesetzgeber hält dagegen und ist der Meinung, dass mit dem Gesetz effektiv gegen Betrug, Manipulation, Spielsucht und Geldwäsche vorgegangen wird. Die Spiele sollen deutlich sicherer und transparenter geworden sein.

Wer spielsüchtig ist, soll gar nicht mehr spielen dürfen. Hierfür müssen aber die Casinos selbst Sorge tragen und werden entsprechend überwacht.

Kritik formierte sich auch beim Punkt der Zugangssperre, denn diese könne in der Praxis umgangen werden. Der Staat ist sich dessen bewusst, verweist aber darauf, dass nur die legalen Seiten die grösste Sicherheit bieten. Zudem würden die meisten Anbieter aus anderen Länder ihr unbewilligtes Angebot sowieso schon unzugänglich machen, da sie nicht auf der schwarzen Liste der Schweiz landen möchten.

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